Die Tricks zum erlangen des
Waffenscheins
Waffenschein
Um in der Öffentlichkeit eine Waffe führen zu dürfen, wird in Deutschland ein Waffenschein benötigt. Um eine Waffe erwerben zu dürfen, ist der Besitz eines Waffenscheins nicht zwingend notwendig. Für Gas- und Schreckschusswaffen reicht der sogenannte Kleine Waffenschein aus. Sportschützen und Waffensammler müssen eine Waffenbesitzkarte vorweisen. Diese ist in den meisten Fällen auch für die Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten ausreichend, da sie häufig mit Schreckschusswaffen oder Gaspistolen ausgestattet sind.
Der Waffenschein wird benötigt, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks, der eigenen Wohnung oder der eigenen Geschäftsräume führen möchte. Dabei gibt es allerdings Einschränkungen für Veranstaltungen wie Sportereignisse, Konzerte oder Jahrmärkte.
Der Waffenschein wird in Deutschland für maximal drei Jahre ausgestellt und muss anschließend verlängert werden,
Voraussetzungen für den Waffenschein
Für einen Waffenschein, der zum Führen von Verteidigungswaffen benötigt wird, muss die Teilnahme an einem Waffensachkundelehrgang und die erfolgreich bestandene Waffensachkundeprüfung nachgewiesen werden. Im Rahmen der Waffensachkundeprüfung wird ermittelt, ob grundlegende Kenntnisse über das Waffenrecht vorhanden sind, außerdem wird Grundwissen über Ballistik und Waffentechnik abgefragt. Ein weiteres Thema ist der Umgang mit Munition sowie deren fachgerechte Lagerung. Diese Prüfung hat den Zweck zu ermitteln, ob der fachkundige Umgang mit einer Waffe gegeben ist.
Außerdem muss gegenüber der zuständigen Behörde, die von Bundesland zu Bundesland variiert (Polizei, Ordnungsamt, Gemeindeamt, Landratsamt etc.) das Bedürfnis, eine Waffe tragen zu müssen, nachgewiesen werden.
Weitere Voraussetzungen für einen Waffenschein sind die Volljährigkeit und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Des Weiteren wird die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung zum Führen einer Waffe überprüft. Dazu reicht es in der Regel aus, ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Ebenfalls überprüft wird, ob beim Antragssteller eine Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten vorliegt.
Die Annahme, dass die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ausreicht, um einen Waffenschein zu erhalten, ist falsch. Sportschützen erhalten in der Regel keinen Waffenschein, sondern können eine Waffenbesitzkarte beantragen, die sie zum Kauf von bestimmten Schusswaffen berechtigt.
Vielfach wird angenommen, dass das Anführen eines Bedürfnisses zum Führen einer Waffe eine reine Formsache sei. Diese Annahme ist allerdings nicht richtig. Insbesondere der Selbstschutz ist oftmals kein ausreichendes Bedürfnis. Die zuständigen Behörden verweisen in diesen Fällen häufig auf den Kleinen Waffenschein und weigern sich, den richtigen Waffenschein auszustellen.
Nach Ablauf von drei Jahren verliert der Waffenschein seine Gültigkeit und muss verlängert werden. Die Verlängerung ist mit der erneuten Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragsstellers verbunden. Auch in diesem Fall reicht in der Regel die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses aus.
Der Kleine Waffenschein
Mit der Einführung des neuen Waffenrechts in Deutschland wurde der sogenannte Kleine Waffenschein eingeführt. Dieser Waffenschein gilt für Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Reizwaffen.
Um den Kleinen Waffenschein zu erhalten, werden die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Antragstellers überprüft. Eine Waffensachkundeprüfung ist nicht erforderlich. Der Antragssteller muss wie beim Waffenschein auch volljährig sein.
Der Kleine Waffenschein wird je nach Bundesland von der Polizei, dem Ordnungsamt, der Gemeinde oder einer anderen Behörde ausgestellt. Er kann dort gegen die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses und einen Betrag von ca. 55€ beantragt werden.
Der Erwerb von Schreckschusswaffen, Signalwaffen und Reizwaffen ist mit Erreichen der Volljährigkeit möglich, auch wenn kein Waffenschein vorhanden ist. Für das Führen dieser Waffen außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks wird allerdings zumindest der Kleine Waffenschein benötigt.
Das Schießen mit derartigen Waffen ist auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich erlaubt. In der Öffentlichkeit ist das Abfeuern dieser Waffen erlaubt, wenn ein Rechtfertigungsgrund, zum Beispiel Notwehr vorliegt.
Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte
Neben dem Waffenschein, der in Deutschland relativ selten ausgestellt wird, gibt es die Waffenbesitzkarte. Die Waffenbesitzkarte erlaubt ihrem Inhaber, Waffen zu kaufen. Die Inhaber einer Waffenbesitzkarte müssen sich an strenge Auflagen und Bedingungen halten, wie es auch für Inhaber des Waffenscheins vorgeschrieben ist.
Es gibt drei Varianten der Waffenbesitzkarte:
Die grüne Waffenbesitzkarte berechtigt zum Kauf und Besitz mehrschüssiger Waffen. Die gelbe Waffenbesitzkarte ist für Sportschützen gedacht, die mit Einzelladern umgehen. Für Waffensammler ist die rote Waffenbesitzkarte vorgesehen.
Für die gelbe Waffenbesitzkarte gilt als Voraussetzung, dass der Antragsteller Mitglied in einem Schützenverein ist und dort aktiv dem Schießsport nachgeht. Die Vereinsmitgliedschaft an sich reicht nicht aus, um die entsprechende Waffenbesitzkarte zu erhalten.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt ihren Inhaber zum Führen von Waffen in der eigenen Wohnung, in eigenen Geschäftsräumen, auf dem eigenen Grundstück oder auf zugelassenen Schießständen.
Inhaber eines Waffenscheins benötigen eine Waffenbesitzkarte, wenn sie Waffen kaufen möchten. Der Erwerb bestimmter Waffen muss innerhalb festgelegter Fristen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
Der Jagdschein
Nicht zu verwechseln ist der Waffenschein mit dem Jagdschein. Zwar sind Inhaber des Jagdscheins auch zum Kauf von Waffen berechtigt, allerdings dürfen sie lediglich Langwaffen erwerben und diese nur auf der Jagd oder im unmittelbaren Zusammenhang mit der Jagd führen.
Der Erwerb von Kurzwaffen ist nur möglich, wenn diese zur Jagd geeignet sind. Dieser Antrag kann ohne weitere Bedürfnisprüfung bewilligt werden.
Der Erwerb des Jagdscheins ist mit erheblichen Auflagen verbunden, unter anderem mit dem Bestehen der umfassenden Jägerprüfung. Ein polizeiliches Führungszeugnis muss ebenfalls vorgelegt werden.
Der Jagdschein stellt folglich keinesfalls einen Ersatz für den Waffenschein dar.