Die Tricks zum erlangen des
Waffenscheins
Kleiner Waffenschein
Seit das neue Waffengesetz im Jahr 2002 eingeführt worden ist, gibt es den so genannten Kleinen Waffenschein. Der Kleine Waffenschein berechtigt eine Person zum Führen einer Schreckschuss-, Signal- oder Reizwaffe auch außerhalb der eigenen Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks. Die Waffen müssen mit dem PTB-Prüfzeichnen versehen werden, das die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt verleiht. Zum Kauf einer Waffe mit dem PTB-Zeichen wird kein Waffenschein benötigt, die Volljährigkeit reicht aus.
Wer die Gas- oder Schreckschusswaffe nur in seiner eigenen Wohnung, in seinen Geschäftsräumen oder im Bereich des eigenen befriedeten Besitztums tragen und benutzen möchte, benötigt keine Erlaubnis. Auch der Transport der Waffe darf ohne Kleinen Waffenschein vorgenommen werden, sofern die Waffe nicht griffbereit und ungeladen mitgeführt wird.
Wenn die Waffe auch in der öffentlichkeit getragen werden soll, wird der Kleine Waffenschein benötigt. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel beim Demonstrationen, Sportveranstaltungen oder Jahrmärkten, auch mit dem Kleinen Waffenschein nicht erlaubt ist.
Die sichere Verwahrung von Waffen und Munition ist eine wesentliche Voraussetzung für den Kleinen Waffenschein. Unbefugte Personen, insbesondere Minderjährige, dürfen keinen Zugang zu der Waffe haben. Der Besitzer ist dazu verpflichtet dementsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Voraussetzung für den Kleinen Waffenschein ist die erfolgreiche bestandene überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit. Dabei muss der Antragssteller unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
Ausgestellt wird der Kleine Waffenschein in Deutschland von der Polizei, dem Ordnungsamt, der Gemeinde oder dem Landratsamt. Die zuständige Behörde variiert je nach Bundesland und kann im Gemeindeamt oder bei der Polizei erfragt werden.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel in einem Zeitraum von drei bis sechs Wochen und kostet zwischen 50-60 Euro.
Es gibt einige Ausnahmen, für die kein Kleiner Waffenschein benötigt wird. Zum Beispiel dürfen Sportbootführer an Bord ihres Schiffs eine Signalpistole mit sich führen und auch Theaterschauspieler dürfen während einer Aufführung eine Schreckschusswaffe tragen, ohne dass die entsprechende behördliche Erlaubnis vorliegt.
Das Abfeuern einer Waffe mit PTB-Prüfzeichen in der öffentlichkeit ist erlaubt, wenn ein Rechtfertigungsgrund, wie Notwehr, gegeben ist. Das Abfeuern einer derartigen Waffe in der öffentlichkeit ist auch an Sylvester nicht erlaubt. Derartiges Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden, außerdem kann die Waffe eingezogen werden.
Das Abfeuern einer PTB-Waffe auf öffentlichem Grund ohne Kleinen Waffenschein ist eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe, sogar mit einer Haftstrafe belegt werden. Ohne Kleinen Waffenschein ist das Schie?en mit derartigen Waffen nur in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, das gegen das unbefugte Betreten geschätzt ist, zulässig.